Jugendfischerei an der Thur
Für den Fischereiverein Thur ist die Jugendfischerei ein zentrales und wichtiges Element des Vereins.
Aus diesem Grund bieten wir den Jugendlichen in Zusammenarbeit mit der Jugendfischerei des Stadtweihers Wil eine gute Ausbildung und Fischereimöglichkeiten am stehenden und Fliessgewässer an.
Für Jugendfischer im Alter zwischen dem 12. und 16. Altersjahr bietet sich die Möglichkeit an eine fundierte Fischereiausbildung durchgeführt durch das fachkompetente Stadtweiher-Team von Rico Eigenmann zu durchlaufen.
Die notwendigen Informationen finden Sie unter folgender Webseite: www.jugendfischerei.ch
Es steht den Jugendfischer nicht nur der Stadtweiher zur Verfügung, denn der Fischereiverein Thur bietet ebenfalls mit den nachfolgenden Angeboten die Möglichkeit schon früh in unseren Verein einzusteigen und das sinnvolle Hobby an unserer Thur auszuüben!
Jugendfischer-Patent für Jugendliche zwischen dem 14. und dem vollendeten 18. Lebensjahr
Gültigkeit: 16. März bis 31. Oktober
Die Preise finden Sie in unserer Preisliste.
Jugendliche, die das Jugendfischer-Patent machen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen den SaNa - Ausweis erworben und unseren Einführungskurs besucht haben. Ausserdem müssen sie ein entsprechendes Gesuch, das mindestens ein Elternteil mitunterzeichnet, einreichen und in unsere Warteliste aufgenommen werden. Über die Aufnahme eines Jugendfischers entscheidet der Vorstand, der auch bei fischereilichen Vergehen und/oder Missachtung unserer Vorschriften über das Strafmass entscheidet. Eine Eintrittsgebühr entfällt.
Die Jugendlichen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ordentliches Mitglied (Führung der Fangstatistik, Beachtung aller Vorschriften, Erhalt von Informationen etc.), allerdings mit folgenden Ausnahmen: Inhaber des Jugendfischer-Patentes sind keine Vollmitglieder des Vereins. Der Besuch der Vereinsversammlung ist für sie fakultativ. Sie haben kein Stimmrecht und erhalten keine separate Einladung zur Vereinsversammlung zugeschickt. Sie können somit auch keine Anträge an die Vereinsversammlung stellen.
Das Jugendfischer-Patent ist nicht übertragbar.
Das Jugendfischer-Patent berechtigt nicht zur Vergabe von Gästekarten und erlaubt dem Inhaber auch nicht, den Fischfang durch Jugendliche unter seiner Aufsicht auszuüben. Die Jugendpatent-Fischer unterliegen den gleichen Kontrollorganen wie die ordentlichen Mitglieder. Nach vollendetem 18. Lebensjahr erlischt das Recht auf Erlangung eines Jugendfischer-Patentes. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Wunsch bestehen, weiter in unserem Verein zu bleiben, erfolgt eine Aufnahme als ordentliches Mitglied. Dann sind die Eintrittsgebühr sowie der normale Jahresbeitrag zu entrichten. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Sekretariat zur Verfügung.
SaNa - der neue Ausweis
Der neue Ausweis für Fischer heisst SaNa (Sachkunde Nachweis). Er ist im Kreditkartenformat und gilt in allen Kantonen der Schweiz (sowie im Landkreis Baden-Württemberg D). Weitere Informationen zu SaNa finden Sie auf http://jugendfischerei.ch/sana/
Antragsformular Jugendfischerei